Wie lange bleibe ich noch?

In drei Tagen ist wieder eine Jahreshauptversammlung des Ortsvereins. Bisher war ich offiziell „Schriftführer“, obwohl ich praktisch Nichts im Namen des Ortsvereins geschrieben habe. Das hat alles die Vorsitzende an sich gezogen.

Bei der letzten Vorstandssitzung habe ich dann gefragt, was denn von mir erwartet würde. „Protokolle verfassen“ war die Antwort. Naja, würde ich ja machen – aber das bedeutet eben auch, bei jeder Sitzung von Anfang an da sein zu müssen. Auch wenn die Anfangszeiten absolut unverträglich zu meinen Arbeitszeiten und der Familiensituation sind. Daher mache ich das nicht mehr. Die Kollegen waren sehr enttäuscht.

Als ich dann sagte, dass ein Schriftführer ja wohl kein Protokollführer sei, keine Schreibkraft, und dass ich es aus dem Büro gewohnt sei, dass Protokolle reihum verfasst würden, da gab es erstaunte bis betretene Gesichter.

Aber ich mache das so nicht mehr. Ich muss mich sowieso neu orientieren. Nach der und durch die Kommunalwahl habe ich die Berufung als „sachkundiger Bürger“ im Ausschuss des Stadtrats für die Stadtbetriebe verloren. Wahrscheinlich war ich manchen (Filz-)Genossen zu sachkundig geworden in drei Amtszeiten. In denen ich nicht selten gegen die eigene Fraktion gestimmt hatte, und offen gegen den Kämmerer aufbegehrt hatte. Passé. Müssen sie jetzt allein damit klar kommen.

Die Verlockung zu Amtswahn und anderen Folgen fängt übrigens schon in Stadträten von kleinen Kreisstädten wie Unna an. Nach dem letzten Jahrbuch des städtischen Konzerns hatte der Fraktionsvorsitzende der Mehrheitsfraktion sage und schreibe 20 Posten und Mandate angehäuft. Nicht wenige davon gut dotiert, wie Aufsichtsratsmandate.

Kein Wunder, wemn so jemand leichte Allmachtsphantasien bekommt. Die Stimmung gegen diesen Mann ist seit über zehn Jahren extrem in den kleineren Ortsvereinen – aber die Ratsmitglieder wählen ihn immer wieder. Ich habe sie gefragt, warum sie das tun, aber keine Antwort bekommen. Meckern tun sie aber weiter.

Früher, besonders während der Regierungszeiten von Schröder in Berlin und Clement in Düsseldorf, hatte ich schon überlegt, wie man wohl aus der Landes- oder Bundes-SPD austrteten könnte, ohne den Ortsverein zu verlassen. Die Bundes- und Landespolitik sind nicht besser geworden seitdem. Inzwischen ist aber auch die Kommunalpolitik ätzend. Nur die Freunde im Ortsteil selber halten mich noch.

 

Wie lange bleibe ich noch?

Allumfassende Schnüffelei – und die Reichweite des Internet

Wenn heute von der Überwachung durch die NSA die Rede ist, dann geschieht das zumeist mit zwei Konnotationen: Zum einen sind die Kommentatoren über die Tastsachen überrascht, haben offenbar die fast haargenau gleichen Ideen in Deutschland und der EU zur Vorratsdatenspeicherung schon wieder vergessen oder verdrängt. Zum anderen scheint es sie nicht zu betreffen, denn es handelt sich ja „nur“ um Verbindungsdaten der großen US-Firmen, mit denen man aber nichts zu tun hat; das Internet ist da das weit entfernte, das Neuland (wie es die Regentin so treffend nannte). Beide Annahmen sind falsch, die Diskussion mit diesen Ansichten als Ausgangspunkt zu führen führt nur zu Desinformation, verschleiert den wahren Umfang des Skandals, und hilft so letztlich nur den Tätern (auf beiden Seiten: der der Spione, und der der wirklichen Terroristen).

Wer sich seit der Verkündung der US-Gesetze „Patriot Act“ und „Homeland Security Act“ bei einer der US-Firmen Google, Microsoft, Facebook oder Apple anmeldete, der konnte dort in den AGB lesen (zumeist in unverständlichem Juristen-Englisch), dass diese Firmen den Gesetzen der USA unterworfen wären, und daher sämtliche Daten gegenüber US-Behörden offenlegen müssten. Dazu wurde manchmal verklausuliert in den AGB (deutlicher in der Fachpresse wie Heise) gesagt, dass die Firmen selbst die Betroffenen davon nicht informieren dürften, und auch auf Anfrage durch die Betroffenen die Überwachung nicht zugeben dürften. Soweit ist das alles bekannt. Wer das nicht mitbekommen hat der hat schlicht die Debatte der letzten 10 Jahre verschlafen.

Was man dabei übersieht: es geht nicht nur um die goßen US-Konzerne. Ein großer Teil der Open-Source-Initiativen sind ebenfalls Firmen mit Standort in den USA. Dazu gehören z.B. die Wikimedia Foundation Inc., die Apache Software Foundation, RedHat Inc., GitHub Inc., Heroku Inc. Die Eclipse Foundation sitzt in Canada, die Canocical Ltd (liefert Ubuntu Linux) sitzt in Großbritannien. Alle diese Firmen unterliegen mehr (USA) oder weniger strenger (Canada) Überwachung bzw. Abschöpfung durch Geheimdienste.

Aber auch deutsche Firmen, Service-Provider, Web-Dienste, sogar einfache Firmen sind nicht vor Ausspähung durch Geheimdienste sicher. Auch jede deutsche Firma kann Teile ihres Datenbestands in der sogenannten Cloud speichern, ohne dass die Betroffenen das erfahren müssen. Unter Start-Ups ist es seit Jahren schon sehr populär, Rechenleistung für Webdienste bei Cloud-Diensten anzumieten, und die anfallenden Daten bei anderen Cloud-Anbietern zu speichern. Alles in der Cloud. Das kann dann auch schon einmal vollständig auf Servern in den USA oder in China liegen. Und nur das allerwenigste davon ist verschlüsselt.

Ob also der liebgewonnene Internet-Dienst, oder auch die Direktversicherung oder die Internetbank, durch ausspähbare Cloud-Dienste geradezu vergiftet sind wie die Tiefkühl-Pizza mit den Gen-Tomaten, das wird schwer herauszufinden sein. (Wie steht es wohl um den ADAC, Bild.de, Spiegel-Online, oder die Unwetterzentrale?)

Ein weiterer Irrglaube ist, dass das Internet nur das ist, was man im Browser sehen kann. Falsch. Ganz falsch. Das Internet beginnt in jedem PC der damit verbunden ist. Tatsächlich wird jeder PC auf dem man einen Browser benutzen kann zu einem Teil des Internets.

(Der Beweis: Sie haben eine Internet-Adresse. Das glauben Sie nicht? Dann geben sie unter Windows den Befehl „ipconfig“ ein, auf Linux heißt er „ifconfig„. Oder schauen Sie sich die URL „showip.net“ im Browser an. Sehen Sie sich die Ausgabe an: Dort steht ihre Internet-Adresse.)

Mit dem PC sind auch alle Dinge „im“ Internet die auf der Platte gespeichert sind, auf jedem verbundenen Gerät, auch auf jedem Smartphone oder iPod. Es sind zwar nicht auf jedem PC oder Smartphone immer auch Programme gestartet, die all dies nach außen zugänglich machen, aber solche Programme sind Alltagsgegenstände auf PCs und auch auf Smartphones. (Suchen Sie z.B. nach „Fernwartung“ bei heise.de)

Das Bild, das sich die meisten Menschen vom Internet machen ist also grundfalsch. Das Internet ist etwas völlig anderes als etwa das Fernsehprogramm – wir sind als Internet-User nie nur Zuschauer, sondern immer auch Handelnde. Daher ist der Gedanke, es könne niemand ausgespäht werden, der nur „einfach Webseiten liest“, oder „nur twittert“ ein komplettes Missverständnis.

Vor allem auch die Frage, was denn die Verbindungsdaten, oder auch die Google-Suchhistorie, so wertvolles über uns aussagen, wird falsch eingeschätzt. Hier gilt nicht die altdeutsche Blockwartregel „wer sich nix zu Schulden kommen lässt braucht nix befürchten“ – ganz im Gegenteil.

Der Eingriff in die Privatsphäre beginnt damit, dass Dienste einen lückenlosen Überblick aller geführten Telefongespräche, aller gesendeten oder empfangenen E-Mails und Kurznachrichten und aller aufgerufen Webseiten führen können – und zwar von sämtlichen Internet-Usern. Damit wird das Verhalten in der Vergangenheit nachvollziehbar, und aufgrund von massenhaften Vergleichsdaten anderer Menschen wird „Missverhalten“ zu einem maschinell auffindbaren Datenmuster. Schon Meinungsunterschiede zur Mehrheit äußern sich dann in anderen Datenspuren, einem verdächtigen Muster.

Der Weg hin zur Verfolgung allein wegen der Abweichung im Datenmuster ist kurz. Wegen der Geheimhaltung dieser Suchmuster und –trefferlisten ist es auch nicht möglich, dagegen Einspruch einzulegen, etwa wenn die Bewertung offensichtlich falsch ist. Und so bleiben Betroffene im Raster der Dienste ohne ihr Wissen hängen. Mit möglicherweise schlimmen Folgen: Absagen bei Bewerbungen bei staatlichen oder staatsnahen Betrieben, andauernde rechtswidrige Beobachtung, Verweigern von Visa, Absagen bei Kreditanträgen, etc.

Allumfassende Schnüffelei – und die Reichweite des Internet

Gehaimtip: Musik von Nolwenn Leroy

Hier mein aktueller Gehaimtip: Nolwenn Leroy ist in Frankreich wohl ein absoluter Star. Und dazu musikalisch so vielseitig, dass sie einerseits Chansons von Jaques Brel interpretiert, und ebenso zusammen mit Alan Stivell als Folk-Ikone der Bretagne gilt.

Neulich fand ich – ganz zufällig – beim Stöbern in Youtube Musikvideos mit Nolwenn Leroy. Zuerst einige, in denen sie Chansons von Jaques Brel
interpretiert (Link 1. nein, sie singt nicht nur, hört es Euch an ;). Danach in einem der Links dann Moonlight Shadow, der Hit von Mike Oldfield. (Link 2) Sie gibt diesen Song so perfekt wieder, ich dachte zunächst, das muss die Originalsängerin sein. Schliesslich fand ich noch ein Video mit Alan Stivell – Brian Buro und Tri Martolod, beides auf Bretonisch, einfach umwerfend gut. (Link 3 und 4) Dazu wird in einigen Kommentaren gesagt, sie seien die beiden Ganz Grossen der französischen Folklore, und gerade Nolwenn Leroy wäre live um Größenordnungen besser als auf CD.

Hier die Links:

  1. Ne me quittes pas: http://www.youtube.com/watch?v=NWH0nrERZjo
  2. Moonlight Shadow: http://www.youtube.com/watch?v=54NC5QuImlU&list=WL90B44103B2BA2B57
  3. mit Alan Stivell, Brian Buro: http://www.youtube.com/watch?v=sevt8aFuFv8&list=WL90B44103B2BA2B57 und
  4. ebenso, Tri Martolod: http://www.youtube.com/watch?v=eT8x1i7wE6g

Allen Fans der französischen Musik kann ich das nur sehr empfehlen. Leider bekommt man in Deutschland ja nur sehr selten Informationen über die französische Kultur.

Natürlich habe ich auch eine MP3-CD von ihr bei den Amazonen gekauft, ich bin nicht gerne nur Schmarotzer 😉 Aber ihre Live-Konzerte kann man hier leider wirklich nur per Youtube sehen, und es wäre wirklich sehr schade wenn das (wegen dem Streit zwischen Google und der Gema) nicht mehr ginge !

Gehaimtip: Musik von Nolwenn Leroy

S€PA – für Alle Wichtig

An den Euro haben wir uns ja inzwischen gewöhnt. Auch wenn noch gelegentlich Stimmen vom Teuro sprechen – das soll hier nicht das Thema sein. Vielmehr will ich von den Vorteilen des „Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums“ (so die Übersetzung von S€PA) sprechen.

 

Am 1. Februar 2014 wird die nächste Phase der Einführung in Kraft treten. Also noch einmal in Kürze – was ist S€PA? Kurz gesagt, S€PA besteht aus

  • der einheitlichen Währung,
  • einem über Clearing-Stellen in der ganzen Euro-Zone verbundenen Bankensystem, und
  • dem einheitlichen System von Bankkontonummern und Zahlungsvorgängen mit gleichen Regeln.

Konten werden in SEPA einheitlich mit der IBAN benannt. Für grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge ist vorübergehend noch die BIC zusätzlich nötig.

Zahlungsvorgänge in SEPA werden in folgenden Vorgängen neu verfasst:

  • SEPA-Überweisung,
  • SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift,
  • SEPA-Kartenzahlung.

 

Grundsätzlich müssen ab dem 1. Februar 2014 Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Wohlfahrtsorganisationen für alle Überweisungen und Lastschriften in Euro im SEPA-Raum die SEPA-Überweisung bzw. die SEPA-Lastschrift verwenden.

Zitat: SEPA-Migrationsplan Deutschland, URL siehe unten, Seite 18. Also: Pflicht ab Februar 2014 !!

 

Die IBAN

Die IBAN ist die International Bank Account Number. Sie enthält neben dem Länderkennzeichen und der Prüfziffer jeweils einen landesspezifischen Teil. Das Format und die Länge sind länderspezifisch. Meistens gehört dazu die Bankleitzahl (Bank-Clearingnummer in der Schweiz) und die Kontonummer, gelegentlich noch eine Filialnummer, und in einigen Ländern noch ein Regionalcode. In Deutschland und in Österreich sind dort die Bankleitzahl und die Kontonummer angegeben. Leider sind nicht alle Kontonummern gleich lang, und es gibt keine einheitliche Vorschrift, wie diese ergänzt werden soll, also füllen die Banken diese nach eigenen Vorstellungen mit Nullen auf. Aus diesem Grunde kann eine alte Kontoverbindung (Bankleitzahl und Kontonummer) nur vom kontoführenden Institut definitiv in eine IBAN umgewandelt werden.

Die BIC

Die BIC („Bank Interchange Code“) ist eine weltweit eindeutige Kennung für eine Bank. Sie wird für internationale Zahlungen verwendet.

Im Euro-Raum werden ab dem 1. Februar 2014 alle Zahlungen (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) nur noch mit der IBAN ausgeführt. Lediglich für grenzüberschreitende Zahlungen muss dann noch bis zum 1. Februar 2016 die BIC zusätzlich angegeben werden.

Die SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – SCT)

Ab Februar 2014 müssen die Konten mit IBAN und BIC angegeben werden. Zahlungen mit Kontonummer und Bankleitzahl werden für Privatkunden umgerechnet. Geschäftskunden, Vereine, Verbände, Parteien usw. müssen dies selbst umstellen.

Die Ausführung muss in einem Geschäftstag erfolgen.

Die Gutschrift muss in voller Höhe beim Empfänger erfolgen. Abzüge sind nicht mehr zulässig.

Die Transaktionen müssen zu gleichen Gebühren wie Inlandsüberweisungen ausgeführt werden.

Der Verwendungszweck hat nur noch 140 Zeichen (statt bisher 378 Zeichen)

Die Buchungsschlüssel haben sich geändert (wichtig: es kann zu Fehlern bei der Erkennung von regelmäßigen Zahlungen kommen).

Für Firmen, Vereine, Verbände wichtig: Das Einreichen per Datenträger erfolgt nur noch per XML / ISO 20022 im „pain“-Format. Das bisherige Verfahren DTA bzw. DTAUS wird abgeschafft.

 

SEPA-Basislastschrift (SEPA Direct Debit CORE – SDD)

Statt der Einzugsermächtigung muss künftig ein „Mandat“ erteilt werden. Das Mandat muss die „Mandatsreferenz“ (Rechnungs-Nummer, Mitgliedsnummer o.ä.) sowie die „Gläubiger-ID“ des Zahlungsempfängers enthalten.

Das Mandat muss zwingend schriftlich vorliegen.

Bisherige Einzugsermächtigungen für wiederkehrende Zahlungen bleiben gültig bzw. werden über eine AGB-Änderung als solche umgedeutet.

Aber eine Information des Zahlungsempfängers an den Zahler über die Umstellung unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenz hat vor dem ersten SEPA-Basis-Lastschrifteinzug zu erfolgen.

Zusätzlich muss jedem Einzug eine Vorabankündigung voraus gehen (Frist: mindestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit), die Mandat, Betrag und Fälligkeitsdatum enthalten muss. Kürzere Fristen können bilateral vereinbart werden. Diese Vorabankündigung kann aber auch eine reguläre Quartalsabrechnung o.ä. sein, die einen entsprechenden Passus enthält.

Es wird zwischen Erstlastschrift, Folgelastschrift, Einmallastschrift und Letzter-Lastschrift unterschieden.

Eine Erstlastschrift oder eine Einmallastschrift muss mindestens fünf Werktage vor dem Fälligkeitstermin und darf nicht früher als 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Zahlungspflichtigen (Debitors) eintreffen. Alle anderen Lastschriften müssen mindestens zwei Werktage vor dem Fälligkeitstermin und dürfen nicht früher als 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Zahlungspflichtigen eintreffen.
Ab November 2012 ist optional eine Vorlauffrist von einem Tag sowohl bei der Erst- als auch bei der Folgelastschrift möglich. Diese Option wird COR1 genannt. Sie kann genutzt werden, wenn sowohl die Bank des Zahlungsempfängers als auch die Bank des Zahlungspflichtigen diese Option unterstützt. Die Deutsche Kreditwirtschaft plant die Unterstützung zum November 2013.

Eine Rückbuchung ist innerhalb von 8 Wochen nach Belastung möglich. Falls kein gültiges Mandat vorlag innerhalb von 13 Monaten. Dies wird „Zurückgeben der Lastschrift“ genannt.

Weiterhin kann ein Kontoinhaber seine Bank anweisen, von seinem Konto entweder gar keine Basis-Lastschriften abzubuchen, oder keine Basis-Lastschriften einer benannten Gruppe von Gläubigern („schwarze Liste“), oder nur Basis-Lastschriften von einer benannten Gruppe von Gläubigern („weiße Liste“) abzubuchen. In diesem Fall erfolgt kein „Zurückgeben“ der Belastung, sondern die Buchung wird von vornherein gar nicht ausgeführt.

Firmen können auch B2B-Buchungen als Basis-Lastschrift abwickeln.

Es gelten neue Rechte für Verbraucher

Zahler können ihrer Bank den Auftrag erteilen:

  1. Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides zu begrenzen,
  2. ein Zahlungskonto gänzlich für Lastschriften zu blockieren, oder
  3. Ausschlusslisten („black lists“) oder Erlaubnislisten („white lists“) von Zahlungsempfängern zu beachten.
  4. Falls das Lastschriftmandat gemäß dem Zahlverfahren kein Erstattungsrecht vorsieht, können Verbraucher ihrer Bank darüber hinaus den Auftrag erteilen, vor Belastung ihres Zahlungskontos jede Lastschrift anhand der Mandatsangaben zu überprüfen und zu kontrollieren, ob der Betrag und die Periodizität der vorgelegten Lastschrift den Vereinbarungen im Mandat entsprechen.

 

SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)

Einzüge erfolgen nur zwischen „Nicht-Verbrauchern“.

Es ist ein B2B-Mandat erforderlich (siehe Muster der Deutschen Kreditwirtschaft).

Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank das Mandat vorlegen (ähnlich dem heutigen Abbuchungsauftrag). Die Bank verwaltet die Mandate für Firmen-Lastschriften – auf der Debitoren-Seite.

Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank ebenfalls mitteilen, wenn ein Mandat erlischt.

Die Lastschrift muss spätestens einen Tag vor Fälligkeit der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen

Es besteht keine Rückgabemöglichkeit durch den Zahlungspflichtigen wegen Widerspruchs, denn unerwartete oder nicht legitimierte Firmenlastschriften werden ja erst gar nicht ausgeführt.

 

Handlungsempfehlungen

SEPA für Verbraucher

  1. Mit SEPA gilt freie Wahl der Bank im ganzen Euro-Gebiet.
  2. Ab Februar 2014 gibt es nur noch SEPA-Überweisungen (mit IBAN und BIC, ggf. von der Hausbank konvertiert). Überweisungen ins Eurogebiet kosten nicht mehr als bisher Inlandsüberweisungen
  3. Ab Februar 2014 gibt es nur noch SEPA-Lastschriften.
    Es gibt keine Lastschriften mehr ohne schriftliche Erlaubnis (diese hieß bisher Einzugsermächtigung, zukünftig heißt dann Mandat) oder ohne Vorabankündigung mit Zahlungstermin 14 Werktage vorher.
  4. Sie können die Bank anweisen:
    – von bestimmten Zahlungsempfängern keine Zahlungen mehr abbuchen zu lassen (Negativliste),
    – nur noch bestimmten Zahlungsempfängern Lastschriften zu gestatten (Positivliste),
    – von einem Konto überhaupt keine Lastschriften mehr abzubuchen.

Firmen, Vereine, Verbände

  1. Zuerst sollten Sie eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen für Lastschriften.
  2. Danach müssen die eigenen Geschäftsbriefe geändert werden.
    Nennen Sie Ihre eigene IBAN und BIC.
  3. Sie müssen ihre Kreditoren-Buchhaltung umstellen:
    alle Überweisungs- oder Lastschriftziele müssen als IBAN/BIC vorliegen.
  4. Sie müssen auch ihre Debitoren-Buchhaltung umstellen:
    alle Einzugsermächtigungen müssen schriftlich vorliegen.
  5. Nach der Umstellung müssen Mandate in neuer Form archiviert werden.
  6. Die Fristen für Lastschriften müssen angepasst werden.
  7. Nach der Umstellung der Lastschriften muss die Übermittlung der Vorabankündigungen nachgewiesen werden.
  8. Texte und Formate für Überweisungen und Lastschriften überarbeiten: Verwendungszwecke kürzen (140 Zeichen!), Schlüssel ändern
  9. Der Datenaustauch mit der Bank wird umgestellt. Das DTA bzw. DTAUS Verfahren wird abgeschafft, es wird ersetzt durch das SEPA XML-Verfahren gem. ISO 20022 (dazu braucht man im Allgemeinen neue Software oder einen Software-Update!)

Weitere Informationen

 

 

S€PA – für Alle Wichtig

Heute eine Kurz-Information über Musik – „Chill & Lounge“ von Amazon

Ein absoluter Zufall führte mich bei Amazon zur MP3-CD „Best Sound of Chill & Lounge 2013 (33 Chillout Downbeat Tunes with Ibiza Mallorca Feeling)„. Es ist ein Sampler, die Stücke sind also von verschiedenen Interpreten. Weiter ist es wohl ein Niedrigpreisangebot für nur 6,99€. Das alles nur zur Erklärung – nicht als Werbung.

Vorher hatte ich noch nie von Chill oder Lounge gehört. Nun, ok, ich bin des Englischen mächtig, wie man so sagt, also ist mir schon klar, woher die Begriffe kommen, aber gehört hatte ich noch nichts aus diesem Genre. Jedenfalls nicht unter diesem Titel.

Tatsächlich würde ich allerdings behaupten, dass diese Musikrichtung alles andere als neu ist. Es erinnerte mich sehr an die psychedelischen Arrangements von Gruppen wie Tangerine Dream oder von Einzelmusikern wie Kitaro oder Vollenweider. Ein sehr ruhiger Musikstil, perfekt für den Feierabend, auch bei mäßiger Lautstärke nicht störend. Eine Neu-Entdeckung.

Heute eine Kurz-Information über Musik – „Chill & Lounge“ von Amazon

Statt einer Buch-Rezension: Lesen Sie doch mal‘ ein E-Book aus der Onleihe!

Heute schreibe ich mal nicht über ein konkretes Buch – das kommt demnächst wieder. Stattdessen möchte ich Sie anregen, den Dienst der Öffentlichen Bibliotheken zu nutzen, um E-Books auszuleihen!

Natürlich kennen Sie die kommunalen oder kirchlichen öffentlichen Bibliotheken. Viele sind heute wirklich überraschend gut ausgestattet, haben ein sehr breites Spektrum an Inhalten für jede Altersgruppe, und inzwischen auch Medien aller Art.

Und viele nehmen auch an der neuen Onleihe http://www.onleihe.net/ teil. Schauen Sie doch einmal nach, vielleicht ist auch Ihre Bücherei im Netz. Wir haben erst kürzlich bemerkt, dass die schon sowieso extrem gute Bücherei in Unna http://www.zib.unna.de/ auch am Onleihe-Verbund teilnimmt: unter http://www4.onleihe.de/hellwegsauerland/frontend/welcome,51-0-0-100-0-0-1-0-0-0-0.html ,

Das Gute daran ist, man kann die Rückgabe der Bücher nicht vergessen, denn die Leihfrist läuft einfach „von selber“ ab. Und man kann nicht nur e-books ausleihen, sie auch auf Tablets lesen. Es gibt ebenso Hörbüchern, wenn auch leider nur für Windows-PCs und ganz wenige MP3-Player (solche mit DRM). Einige Videos gibt es auch, ebenso nur für Windows-PCs. Aber immerhin ist das alles schon mal da, und im Allgemeinen auch kostenlos für alle Leser der Büchereien.

Also: schauen Sie mal hinein!

Statt einer Buch-Rezension: Lesen Sie doch mal‘ ein E-Book aus der Onleihe!

Diesmal ein Verriss: Die Herren von Winterfell, von George R.R. Martin

Neugier trieb mich, dieses Buch (trotz gelesener negativer Bewertung bei Amazon) dann im Laden zu kaufen. Hätte ich die 15 Euros nur anders ausgegeben, dann bräuchte ich mich nicht ärgern 😉

Dieses monumentale Werk – um es neutral auszudrücken – konkurriert wohl mit den bekannten Mehr- und Vielteilern des Phantasy-Genres (Tolkien, JKR, Trudy Carnavan, Jean M. Auel, oder gar Perry Rhodan ;). In einer Beziehung braucht es sich nicht zu verstecken: der Stil ist an Trivialität kaum zu überbieten. Ich kenne die anderen genannten, bis auf den Sternenkrieger sind sie literarisch sämtlich höher einzuschätzen als diese Serie.

Es handelt sich hier um eine archaisch-mittelalterlich-feudalistische Patriarchatsgeschichte. Dazu absolut humorlos und ohne jegliche Ironie. Sogar der Highlander hatte wenigstens moderne Musik, die Figuren in diesen Geschichten dümpeln in ihrer Ahnungslosigkeit und ihrer Schicksalsergebenheit vor sich hin.

Ich gebe zu: mehr als etwa 200 Seiten habe ich das nicht ertragen können. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass der Autor danach irgendwas fundamental dazugelernt hat. Aber wahrscheinlich ist es nicht.

Mein Fazit: schaut euch diese Bücher vor dem Kauf genau an.

Diesmal ein Verriss: Die Herren von Winterfell, von George R.R. Martin

Noch ein Buch: User Experience Design, von JJI

Noch ein Buch: User Experience Design von Jesse James Gerrett.
In diesem Buch wird der gesamte Produktionsvorgang einer Webseite oder WebApp beschrieben.
Und dies auf eine Weise, die mir noch ganz anders einleuchtete als alle technischen bzw. analytischen Vorgehensmodelle. Der Grund: der Benutzer steht im Mittelpunkt der Betrachtung.
Der Eindruck, den eine Webseite auf den User macht wird in fünf Abstraktionsebenen beschrieben:

  1. auf der Oberfläche sieht man die graphischen Elemente, Bilder, Text, Fotos, und Freifläche
  2. unter dieser Oberfläche liegt das Raster, das die Elemente der Seite gruppiert und so Zusammenhänge herstellt
  3. das Raster realisiert die Struktur der Seite
  4. durch die Struktur wird der Umfang der Inhalte zugänglich
  5. als abstrakteste Ebene liegt der Seite eine Strategie zugrunde

Eine Kernaussage ist, dass de Abstraktionsgrad der Seitenelemente umgekehrt im Entwicklungsprozess erstellt werden.

Eine weitere Kernthese ist, daß Webseiten entweder vor allem Informationen anzeigen (nachrichten zb), oder aber vor allen Vorgänge ermöglichen (Bestellungen abschicken oder auch Messages bei fb eintragen) und nur selten beides. Daher sieht man auf den fünf Ebenen einerseits funktionale Zusammenhänge die jeweils eine Designebene darstellen, und auf der Informationsseite sieht man architektonische Strukturen.

Ein wirklich interessantes Buch. Siehe auch das Diagramm

Noch ein Buch: User Experience Design, von JJI

Neue Lektüre: Simplicity, von John Maeda

Dieses Buch ist ein Juwel in einer öffentlichen Bücherei. Es war aber auch ungewöhnlich schwer einzuordnen, daher stand es wohl unter den „Ratgebern“ – „Psychologie“. Was natürlich eine eher absurde Kathegorisierung ist. 😉

Das Buch handelt davon, warum einfache Lösungen besser sind als (unnötig) komplizierte. Und auch davon, wie man diese erreicht. Für alle Kollegen Softwerker sollte das glatt eine Vorlesung wert sein, oder eine Weiterbildung.

Der Autor ist Design-Professor beim M.I.T. und versteht sich dazu als Künstler. Gemessen daran ist sein Text angenehm zu lesen, die Selbstdarstellung geht nur gelegentlich mit ihm durch. 😉

Neue Lektüre: Simplicity, von John Maeda

Pferdefleisch ist kein Skandal!

Letzten Freitag abends gingen wir noch in den Supermarkt, Lebensmittel für’s Wochenden kaufen, darunter auch frisch zuzubereitende Fleisch und Gemüse. Vor uns an der Kasse ein Paar mit Kleinkindern. (Nur damit mich niemand falsch versteht: wir haben auch Kinder.) Während diese Kinder also die Mutter mit der entsetzlichen Quengelware aus dem Kassenraum nervten packte der Mann Currywurst als Fertiggericht auf’s Band. Entsetzt schaute ich meine Frau an, diese flüsterte mir zu: „Die können nicht mal Bratwurst braten. Was wollen die ihren Kindern weitergeben?“ Und ich dachte nur: es hätte auch die bekannte Lasagne sein können. Pferdefleisch ist wohl kaum ungesünder als Fast-Food.

Und in der Tat: dieser ganze aktuelle Pferdefleisch-„Skandal“ ist eine Farce. Welcher der Schreihälse hier hat denn jemals selbst Pferdefleisch probiert, oder gar selbst gekocht? Ich habe es getan, ist schon einige Monate her, Rouladen aus Pferdegfleisch gekocht. Nun ja, sie waren etwas zäh. Die Fleischwurst hingegen vom Pferdemetzger war erstklassig.

Was hier seit Tagen durch die Presse wabert, das ist gar kein Lebensmittel-Skandal, sondern es geht um diese Pest des Convenience-Food, die scheinbar Abertausende zu lukullischen Analphabeten macht. Oder vielleicht diese Verhaltensweisen erst wirklich ermöglicht? Was auch immer hier Huhn und Ei sei, sie hängen jedenfalls zusammen.

Das fundamental unglaublichste an diesem Skandal ist aber, daß er in Deutschland ein Thema der Verbraucherschutzministerien ist, während der Verlust der Eßkultur vor einigen Jahren im Nachbarland Frankreich eher ein Thema für die Schulminister war. So kann man sich irren, Frau Aigner, Frau Merkel!

Wieviel Prozent der Bervölkerung, oder der Familien, nehmen (gelegentlich) Sonntags denn noch ein frisch selbst gekochtes Mittagessen zusammen ein? Hallo Forsa, Allensbach, Emnid, Infratest, Ihr nervt uns doch sonst des Öfteren damit, ob wir Euch helfen – forscht ‚mal in diese Richtung!

Und bis dahin: alle die guten Willens sind rufe ich auf – geht auf dem Markt zum Pferdemetzger, und probiert! Und kocht gelegentlich ‚mal zusammen (egal was), und zeigt Euren Kindern wie das geht!

Pferdefleisch ist kein Skandal!